Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
um einen reibungslosen Winterdienst durchführen zu können, bitte ich Sie, Ihre Fahrzeuge so weit möglich in Ihre Garagen, Garageneinfahrten oder auf Ihren Stellplätzen abzustellen. Sollte das nicht möglich sein, parken Sie Ihre Fahrzeuge möglichst auf der gleichen Straßenseite.
Nach der Straßenverkehrsordnung ist eine verbleibende Fahrbahnbreite von 3,05 m freizuhalten!
Räum- und Streupflicht
Die Gemeinde Mittelstetten möchte auf die bevorstehende winterliche Witterung wieder auf die Räum- und Streupflicht aufmerksam machen.
Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum haben Anlieger ihre Gehwege, die an ihr Grundstück angrenzen, zu räumen und zu streuen.
Franz Ostermeier
1.Bgm
Gemeinde Mittelstetten
Schulstraße 9
82293 Mittelstetten
Tel. 08202/1678